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Am 20.08.2018 hat der Ortsbeirat einen Antrag von Andre Hartmann an die Stadt Idstein eingereicht.

Ziel des Antrags war es, die geplante Nutzung des seit einiger Zeit geschlossenen Jugendraums in der Richard-Scheid-Halle zu erfahren.

Wir wenden uns an interessierte Jugendliche, die Interesse an einer Neueröffnung des Jugendraums haben.

Eine Voraussetzung ist die Gründung eines Jugendclubs.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an mich, am Besten per mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Den kompletten Antragen finden Sie unten mit den Antworten (fett gedruckt) der Stadtjugendpflege.

Für den Ortsbeirat Walsdorf

Andre Hartmann

 

OBR WA/016/2018
Berichtsanfrage der CDU: Nutzung Jugendraum Walsdorf

Sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin,
Liebe Ellen,

für die nächste Ortsbeiratssitzung am 20. August 2018 bitten wir den folgenden Punkt in die Tagesordnung
aufzunehmen:

Berichtsanfrage: Nutzung Jugendraum Walsdorf

Wir bitten die Stadt Idstein (Jugendpflege) um Auskunft wie die weitere Nutzung des Jugendraums geplant ist
und bitten die folgenden Punkte schriftlich zu beantworten:


- Wie ist der aktuelle Zustand des Raums (Sauberkeit, Zustand der Einrichtung, WC-Anlagen)?

- Raum kann besichtigt werden, Ortsvorsteherin Frau Maurer-Genc hat einen Schlüssel.

 

- Ist der Raum im Reinigungsplan der Halle enthalten?

- Nein.


- Welche Möglichkeiten bzw. welche Voraussetzungen bestehen für eine erneute Öffnung?

- Sobald sich eine Gruppe Walsdorfer Jugendlicher findet, die Interesse an einer Wiedereröffnung hat, kann der Jugendraum wieder in Betrieb genommen werden.


- Wer trägt momentan die Verantwortung (Schlüsselträger)?

- Der Raum ist geschlossen. Sonderregelungen zwischen städtischer Stadtjugendpflege (verantwortlich) und Ortsvorsteherin: Nutzung für Kinderveranstaltungen von Walsdorfer Bürgern möglich, Schlüsselvergabe dann über Ortsvorsteherin Frau Maurer-Genc.


- Welche Anforderungen müsste ein zukünftiger Schlüsselträger im Sinne der Stadt erfüllen (Alter,
Aufgaben, etc.)?

- Er oder sie müsste aus Gründen der Aufsichtspflich volljährig sein und müsste zusammen mit seinem/ihrem Jugendclub-Vorstand (normalerweise zwischen 2 und 5 Leuten) für die Einhaltung der gemeinsam getroffenen Absprachen sorgen. Der volljährige Schlüsselträger übt im Sinne der Stadt Idstein dann das Hausrecht in der Einrichtung aus.


- Besteht die Möglichkeit einer Betreuung durch die Stadtjugendpflege im Jugendraum?

- Nein.


- Gibt es Zugangsbeschränkungen für Jugendliche (z.B. ein Mindestalter, Zugang von NichtWalsdorfern, etc.)?

Mindestalter: 16 Jahre


- Ist eine private Nutzung durch Jugendliche für Feiern möglich?

- Ja, für Vorstandsmitglieder, sobald der regelmäßige Öffnungsbetrieb zufriedenstellend läuft.


- Kann der Raum von Vereinen für Jugendarbeit genutzt werden?

- Nein.

 

Des Weitern bitten wir um einen Ortstermin mit der Hallenwirtin, um den Raum zu besichtigen.

Begründung:
Der Jugendraum wird seit längerer Zeit nicht mehr genutzt und ist geschlossen. Es soll versucht werden, diesen
Raum der größer werdenden Anzahl von Walsdorfer Jugendlichen wieder zur Verfügung zu stellen.